Ich bin Wohnungseigentümer und habe meine Wohnung verkauft. Muss ich das bekannt geben?

Ja. Es ist eine einfache Kopie des Kaufvertrages an die Hausverwaltung zu senden, damit die Vorschreibung dem neuen Eigentümer übermittelt werden kann.

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2021 von Gebös.

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