Ich habe die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 erhalten, wohne aber erst seit 2021 in der Wohnung. Warum wird mir die Nachzahlung angelastet?

Die Vorschreibung des monatlichen Nutzungsentgelts stellt rechtlich eine Rechnung dar. Das Ergebnis der Jahresabrechnung wird zum Bestandteil einer bestimmten Rechnung. Nach Ansicht des OGH kann eine Rechnung nur einem aktiven Vertragspartner (= aktueller Mieter) gelegt werden. Daher muss das Ergebnis der Jahresabrechnung, unabhängig vom Vorzeichen, mit Ihnen verrechnet werden.

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2021 von Gebös.

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