Was versteht man unter den erforderlichen Eigenmitteln bzw. dem Finanzierungsbeitrag?

Die im Gemeinnützigkeitsgesetz und teilweise auch in der Wohnbauförderung vorgesehenen Eigenleistung des Wohnungswerbers, welche vor Bezug der Wohnung an die Genossenschaft zu leisten ist.

Zuletzt aktualisiert am 16.06.2021 von Gebös.

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