Welche Kündigungsfristen gibt es bei Wohnungen/Parkplätzen
Bei Wohnungen ist die Kündigungsfrist in der Regel mit 3 Monaten festgelegt, bei Parkplätzen mit 1 Monat.
Zuletzt aktualisiert am 16.06.2021 von Gebös.
Bei Wohnungen ist die Kündigungsfrist in der Regel mit 3 Monaten festgelegt, bei Parkplätzen mit 1 Monat.
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